Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil im Fall des Steueranwalts Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt und zu Haftstrafen verurteilt. Die Einziehung von Taterträgen steht noch aus.
Details und Fakten:
- Hanno Berger: Er spielte eine entscheidende Rolle bei den Cum-Ex-Geschäften.
- Verurteilungen: Berger wurde zu acht Jahren Haft vom Landgericht Bonn und zu acht Jahren und drei Monaten vom Landgericht Wiesbaden verurteilt.
- Bestätigung: Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil bestätigt.
- Einziehung: Die Entscheidung über die Einziehung der Taterträge steht noch aus.
- Einziehung von Beträgen: Das Landgericht Wiesbaden ordnete die Einziehung von 1,1 Millionen Euro an.
- Weitere Verfahren: Weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte sind noch nicht abgeschlossen.
Schlussfolgerungen und Meinungen: Beide Strafurteile gegen Berger sind rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Gesamtstrafe über acht Jahre Haft hinausgehen wird. Die Einziehung der Taterträge steht noch aus, während weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte weitergeführt werden.