Eine Studentin reichte Klage gegen die Universität Erfurt ein, da diese bei Online-Prüfungen eine Gesichtserkennungs-Software einsetzte.
Die Universität Erfurt sorgte für Aufsehen, indem sie bei Online-Prüfungen auf Gesichtserkennungs-Software zurückgriff. Diese Maßnahme stieß bei einer Studentin auf Widerstand, der sie nun juristisch Ausdruck verlieh. Die Klage wirft wichtige Fragen auf bezüglich des weitreichenden Einsatzes von Überwachungstechnologien an Bildungseinrichtungen, insbesondere in Prüfungskontexten. Die Studentin, deren Identität aus Datenschutzgründen anonym bleibt, empfand das Vorgehen der Universität als zu weitgehend.
Die Auseinandersetzung um den Gebrauch von Gesichtserkennungs-Software bei Prüfungen zeigt deutlich die Abwägung zwischen technologischem Fortschritt und dem Schutz individueller Datenschutzrechte an Bildungseinrichtungen. Die Debatte über Privacy und Überwachung am Bildungsort wird durch diese Klage weiter angefacht.