Freitag, 22.11.2024

Mindestzuckergehalt für Limonaden aufgehoben

Empfohlen

Moritz Lange
Moritz Lange
Moritz Lange ist ein erfahrener Sportjournalist, der mit seinen packenden Berichten und Analysen aus der Welt des Sports fesselt.

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat eine langj%C3%A4hrige Regelung f%C3%BCr den Mindestzuckergehalt von Limonaden abgeschw%C3%A4cht. Diese Entscheidung bedeutet eine positive Entwicklung f%C3%BCr den Getr%C3%A4nkehersteller Lemonaid, der sich seit mehr als f%C3%BCnf Jahren in einem Streit mit den Beh%C3%B6rden befand.

Die Regelung besagte bisher, dass Limonaden mindestens sieben Prozent Zucker enthalten m%C3%BCssen, um als solche bezeichnet zu werden. Diese Anforderung sorgte f%C3%BCr Konflikte, insbesondere mit Lemonaid, dessen Limonade einen geringeren Zuckergehalt von sechs Prozent aufwies.

Der Streit begann, als das Bezirksamt Hamburg-Mitte verlangte, dass Lemonaid seine Limonade umbenennt oder mehr Zucker hinzuf%C3%BCgt, um den Anforderungen zu entsprechen. Die Hamburger Gesundheitsbeh%C3%B6rde unterst%C3%BCtzte jedoch Lemonaid und betonte, dass Lebensmittel mit weniger Zucker nicht bestraft, sondern vielmehr als normal angesehen werden sollten.

Die j%C3%BCngste Entscheidung der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission hebt die bisherige Regelung auf, sodass Limonaden nun auch mit weniger als sieben Prozent Zucker als solche bezeichnet werden d%C3%BCrfen. Dies markiert einen positiven Schritt f%C3%BCr Lemonaid und verdeutlicht, dass sich der langj%C3%A4hrige Streit letztendlich gelohnt hat.

Weiterlesen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Aktuelle Nachrichten