Der folgende Artikel informiert darüber, wie private Computer in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, insbesondere seit der Abschaffung der Abschreibungsgrenze im Jahr 2021.
Früher galt eine Abschreibungsgrenze von 952 Euro für Computer und Peripheriegeräte. Seit 2021 dürfen Computer und Zubehör im Jahr der Anschaffung in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Selbst Tablets mit mindestens 22,86 cm Bildschirmdiagonale können ebenfalls abgesetzt werden.
Diese Änderung ermöglicht es Kosten schneller über den Arbeitnehmerpauschbetrag rutschen zu lassen und Steuervorteile zu bringen. Es besteht auch die Möglichkeit der Abschreibung über einen längeren Zeitraum. Es ist jedoch zu beachten, dass bei kostenfreien Arbeitsmitteln keine Absetzbarkeit besteht und die Privatnutzung von Arbeitsequipment berücksichtigt werden muss.
Die Abschaffung der Abschreibungsgrenze für Computer und Zubehör seit 2021 bietet Steuervorteile, erfordert jedoch eine genaue Abwägung der Vor- und Nachteile. Es ist wichtig, die Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln zu kennen und die Nutzung von Laptops und Tablets entsprechend zu dokumentieren.