Der Ministerrat der EU hat eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beschlossen, der neue Vorschriften für Staatsschulden und Haushaltsdefizite der Mitgliedsländer vorsieht. Die Reformpläne wurden heute abschließend vom Ministerrat in Luxemburg angenommen, nachdem das EU-Parlament letzte Woche seine Zustimmung gab.
Die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beinhaltet neue Vorschriften für Staatsschulden und Haushaltsdefizite sowie Sanktionen bei Überschreiten der Obergrenze. Unter diesen Vorschriften sollen die Schuldenquote unter 60 Prozent des BIP und die Defizitquote unter drei Prozent liegen. Die Reformpläne berücksichtigen die individuelle Lage von Ländern und beinhalten Schutzmaßnahmen für hoch verschuldete Länder.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde 1997 im Vertrag von Amsterdam festgelegt. Der Ministerrat der EU hat nun beschlossen, dass die neuen Vorschriften voraussichtlich Anfang Mai in Kraft treten sollen. Die Reform wurde von einigen kritisiert, während andere zufrieden mit den Gesetzestexten sind. Die Zustimmung kam von der Bundesregierung und der christdemokratischen EVP-Fraktion, während die Grünen Kritik äußerten. Eine Analyse von EGB und NEF zu Investitionseinschränkungen wurde ebenfalls diskutiert.