Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat eine langj%C3%A4hrige Regelung f%C3%BCr den Mindestzuckergehalt von Limonaden abgeschw%C3%A4cht. Diese Entscheidung bedeutet eine positive Entwicklung f%C3%BCr den Getr%C3%A4nkehersteller Lemonaid, der sich seit mehr als f%C3%BCnf Jahren in einem Streit mit den Beh%C3%B6rden befand.
Die Regelung besagte bisher, dass Limonaden mindestens sieben Prozent Zucker enthalten m%C3%BCssen, um als solche bezeichnet zu werden. Diese Anforderung sorgte f%C3%BCr Konflikte, insbesondere mit Lemonaid, dessen Limonade einen geringeren Zuckergehalt von sechs Prozent aufwies.
Der Streit begann, als das Bezirksamt Hamburg-Mitte verlangte, dass Lemonaid seine Limonade umbenennt oder mehr Zucker hinzuf%C3%BCgt, um den Anforderungen zu entsprechen. Die Hamburger Gesundheitsbeh%C3%B6rde unterst%C3%BCtzte jedoch Lemonaid und betonte, dass Lebensmittel mit weniger Zucker nicht bestraft, sondern vielmehr als normal angesehen werden sollten.
Die j%C3%BCngste Entscheidung der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission hebt die bisherige Regelung auf, sodass Limonaden nun auch mit weniger als sieben Prozent Zucker als solche bezeichnet werden d%C3%BCrfen. Dies markiert einen positiven Schritt f%C3%BCr Lemonaid und verdeutlicht, dass sich der langj%C3%A4hrige Streit letztendlich gelohnt hat.